FAQs

Ambulant Betreute Wohngemeinschaft

Was ist eine ambulant betreute Wohngemeinschaft?

In einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft leben erwachsene Menschen mit unterschiedlichen psychischen Erkrankungen zusammen. Unter der Woche finden regelmäßig Einzelkontakte, WG-Sitzungen und Gruppenaktivitäten statt. An den Wochenenden und über Nacht sind die Bewohner für sich.  

Wer kann in so eine Wohngemeinschaft einziehen?

Erwachsene Menschen mit einer diagnostizierten psychischen Erkrankung. Ausschlusskriterien sind eine primäre Suchterkrankung, sowie eine im Vordergrund stehende geistige Behinderung und eine starke Pflegebedürftigkeit. Erkrankte, die akut selbst- oder fremdgefährdend sind, werden ebenfalls nicht aufgenommen. Die Aufnahme erfolgt nach einem Probewohnen, sowie der Kostenzusage durch den Leistungsträger.  

Wieviel kostet ein Zimmer in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft?

Mit allen Bewohner*innen wird ein Nutzungsvertrag geschlossen. Das bedeutet, das Mietverhältnis ist an das Betreuungsverhältnis gekoppelt. Die Kosten belaufen sich warm je nach Zimmer und WG auf max. 450 € und liegen damit im Satz der von Sozialamt bewilligt wird.

Wie sieht der Alltag in der Wohngemeinschaft aus?

Die Woche ist strukturiert durch regelmäßige WG-Sitzungen in denen alle relevanten Themen zur WG (z.B. verschiedene Aufgaben im Haushalt oder auch Konflikte untereinander) besprochen werden. Mit jedem Mitbewohner werden zusätzlich individuell Einzeltermine abgehalten. Außerdem werden regelmäßig Gruppenaktivitäten angeboten. Das kann ein Tagesausflug, aber auch ein gemeinsames Kochen sein. 

Wie lange kann ich in der Wohngemeinschaft bleiben?

Die ambulant betreute Wohngemeinschaft kann und soll als "Übergang" zu einem eigenständigen Wohnen verstanden werden. In den aktuellen Wohngemeinschaften gibt es aber keine zeitliche Begrenzung. 

Gesetzliche Betreuung

Wie kann ich selbst eine gesetzliche Betreuung bekommen?

In der Regel kann sich der Betroffene selbst an die Betreuungsbehörde oder an das Amtsgericht wenden. Das Betreuungsgericht beim Amtsgericht trifft die Entscheidung, ob eine Betreuung eingerichtet wird, für welche Aufgaben ein Betreuer und wer als Betreuer bestellt wird. Der Sozialbericht der Betreuungsstelle und ein fachpsychiatrisches Gutachten sind für das Betreuungsgericht wichtige Entscheidungshilfen. 

Ich kenne jemanden, der dringend gesetzliche Betreuung braucht. Was kann ich tun?

Sie können sich ebenfalls an die Betreuungsstelle des Landkreises Neumarkt wenden. Dort bekommen Sie eine Beratung und eine mögliche Betreuungsverfügung wird eingeleitet. 

Was macht ein gesetzlicher Betreuer?

Für eine volljährige Person kann aufgrund einer psychischen Erkrankung, einer körperlichen oder geistigen Behinderung eine Betreuung eingerichtet werden (§ 1896 BGB). Gegen den freien Willen eines betreuungsbedürftigen Menschen darf keine Betreuung eingerichtet werden. Zum Betreuer wird bestellt, wen sich der Betroffene als Betreuer wünscht, vorausgesetzt der Vorgeschlagene ist bereit und geeignet die Betreuung zu übernehmen (§ 1897 BGB). Im Landkreis Neumarkt haben wir viele Familienangehörige, aber auch andere Ehrenamtliche, die Betreuungen ehrenamtlich übernehmen. Der ehrenamtliche Betreuer ist vorrangig dem Berufsbetreuer gegenüber.

Wer kann sich gesetzlich betreuen lassen?
Können Kosten auf mich zukommen?
Welche Verpflichtungen kommen auf mich zu?
Kann ich eine gesetzliche Betreuung wieder kündigen?
Kann ich noch über mein Geld selbst entscheiden, wenn ich gesetzlich betreut werde?

Ambulant betreutes Wohnen

Was ist das Ambulant Betreute Wohnen?

Ambulant betreutes Wohnen ist eine Leistung der Eingliederungshilfe.

Wer kann das Ambulant Betreute Wohnen bekommen?

Erwachsene Menschen mit einer diagnostizierten psychischen Erkrankung, die bereits in einer (eigenen) Wohnung im Landkreis Neumarkt leben. Nach einem Erstgespräch wird der Bedarf ermittelt und danach die Kostenübernahme vom Bezirk geprüft. 

Welche Leistungen werden mir geboten?

Die Leistungen sind grundsätzlich an den Bedürfnissen der Klienten ausgerichtet, so dass jeweils individuelle Absprachen und Lösungen gefunden werden können.

Unsere Leistungen sind grundsätzlich in 5 Bereichen möglich:

  • Umgang mit den Auswirkungen der Erkrankung
  • Soziale Beziehungen
  • Lebenspraktische Kompetenzen
  • Arbeit oder arbeitsähnliche Strukturen
  • Freizeit, Tagesgestaltung und Teilnahme am gesellschaftlichen Leben
Wie sieht das konkret in der Praxis aus?

Je nach festgelegtem Betreuungsbedarf finden in der Woche 2 bis 5 Kontakte statt, in der Regel in der eigenen Wohnung. Nach Bedarf können zum Beispiel Kontakte aber auch in Form von Begleitungen zu Arzt oder zu Ämtern bedeuten. So unterschiedlich die Bedürfnisse der Klienten sind, so sind auch die praktischen Aufträge.

Wie kann ich Ambulant Betreutes Wohnen erhalten?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie eine Mail. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen und können dann ein Erstgespräch vereinbaren. Dort können wir dann alle weiteren Schritte besprechen. 

Zuständig für das ambulant betreute Wohnen ist der überörtliche Sozialhilfeträger. Für Menschen mit regulärem Aufenthalt in der Oberpfalz ist dies der Bezirk Oberpfalz. Ein Antrag für das ambulant betreute Wohnen wird im Rahmen des Gesamtplanverfahrens erstellt und umfasst folgende Unterlagen: 

  • Antrag auf Gewährung von Hilfe
  • Sozialbericht
  • Ärztlicher Bericht
Muss ich mich an den Kosten beteiligen?

Die Frage der Kostenbeteiligung wird im Rahmen der Antragstellung geklärt. Bei einem gewissen Vermögen oder einem hohen Einkommen fordert der Sozialhilfeträger eine Beteiligung an den Kosten ein.