FAQs

Ambulant Betreute Wohngemeinschaft

Was ist eine ambulant betreute Wohngemeinschaft?

In einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft leben erwachsene Menschen mit unterschiedlichen psychischen Erkrankungen zusammen. Unter der Woche finden regelmäßig Einzelkontakte, WG-Sitzungen und Gruppenaktivitäten statt. An den Wochenenden und über Nacht sind die Bewohner für sich.  

Wer kann in so eine Wohngemeinschaft einziehen?

Erwachsene Menschen mit einer diagnostizierten psychischen Erkrankung. Ausschlusskriterien sind eine primäre Suchterkrankung, sowie eine im Vordergrund stehende geistige Behinderung und eine starke Pflegebedürftigkeit. Erkrankte, die akut selbst- oder fremdgefährdend sind, werden ebenfalls nicht aufgenommen. Die Aufnahme erfolgt nach einem Probewohnen, sowie der Kostenzusage durch den Leistungsträger.  

Wieviel kostet ein Zimmer in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft?

Mit allen Bewohner*innen wird ein Nutzungsvertrag geschlossen. Das bedeutet, das Mietverhältnis ist an das Betreuungsverhältnis gekoppelt. Die Kosten belaufen sich warm je nach Zimmer und WG auf max. 450 € und liegen damit im Satz der von Sozialamt bewilligt wird.

Wie sieht der Alltag in der Wohngemeinschaft aus?

Die Woche ist strukturiert durch regelmäßige WG-Sitzungen in denen alle relevanten Themen zur WG (z.B. verschiedene Aufgaben im Haushalt oder auch Konflikte untereinander) besprochen werden. Mit jedem Mitbewohner werden zusätzlich individuell Einzeltermine abgehalten. Außerdem werden regelmäßig Gruppenaktivitäten angeboten. Das kann ein Tagesausflug, aber auch ein gemeinsames Kochen sein. 

Wie lange kann ich in der Wohngemeinschaft bleiben?

Die ambulant betreute Wohngemeinschaft kann und soll als "Übergang" zu einem eigenständigen Wohnen verstanden werden. In den aktuellen Wohngemeinschaften gibt es aber keine zeitliche Begrenzung. 

Gesetzliche Betreuung

Wie kann ich selbst eine gesetzliche Betreuung bekommen?

In der Regel kann sich der Betroffene selbst an die Betreuungsbehörde des Landkreises oder an das zuständige Betreuungsgericht wenden. Die für eine Beantragung einer Betreuung bei Gericht notwendigen Formulare erhalten Sie bei uns als ortsansässiger Betreuungsverein.

Ich kenne jemanden, der dringend gesetzliche Betreuung braucht. Was kann ich tun?

Sie können sich ebenfalls an die Betreuungsstelle des Landkreises Neumarkt oder an das Betreuungsgericht wenden. Dort bekommen Sie eine Beratung und eine mögliche Betreuungsverfügung wird eingeleitet. Gegen den Willen eines betreuungsbedürftgen Menschen darf keine Betreuung eingerichtet werden.

Was macht ein gesetzlicher Betreuer?

Nach §1821 BGB nimmt der Betreuer alle Tätigkeiten vor, die erforderlich sind, um die Angelegenheiten des Betreuten rechtlich zu besorgen. Er unterstützt den Betreuten dabei, seine Angelegenheiten rechtlich selbst zu besorgen und macht von seiner Vertretungsmacht (§1823 BGB) nur gebrauch, soweit dies erforderlich ist. 

Wer kann sich gesetzlich betreuen lassen?

Für eine volljährige Person kann aufgrund einer psychischen Erkrankung, einer körperlichen und geistigen Behinderung eine Betreuung eingerichtet werden (§1814 BGB).

 

Können Kosten auf mich zukommen?

Die Kosten für eine Betreuung sind im VBVG geregelt und sind davon abhängig, ob der Betreute als vermögend oder mittellos eingestuft wird. 

 

Kann ich eine gesetzliche Betreuung wieder kündigen?

Die gesetzliche Betreuung kann jederzeit auf Antrag durch die betreute Person durch das Betreuungsgericht aufgehoben werden (§1870 BGB).

Kann ich noch über mein Geld selbst entscheiden, wenn ich gesetzlich betreut werde?

Grundsätzlich ist jeder Betreute nach wie vor geschäftsfähig und kann über sein Vermögen selbst verfügen. Eine Ausnahme stellt in manchen Fällen der Einwilligungsvorbehalt (§1825 BGB) dar. 

 

Ambulant betreutes Wohnen

Was ist das Ambulant Betreute Wohnen?

Ambulant betreutes Wohnen ist eine Leistung der Eingliederungshilfe.

Wer kann das Ambulant Betreute Wohnen bekommen?

Erwachsene Menschen mit einer diagnostizierten psychischen Erkrankung, die bereits in einer (eigenen) Wohnung im Landkreis Neumarkt leben. Nach einem Erstgespräch wird der Bedarf ermittelt und danach die Kostenübernahme vom Bezirk geprüft. 

Welche Leistungen werden mir geboten?

Die Leistungen sind grundsätzlich an den Bedürfnissen der Klienten ausgerichtet, so dass jeweils individuelle Absprachen und Lösungen gefunden werden können.

Unsere Leistungen sind grundsätzlich in 5 Bereichen möglich:

  • Umgang mit den Auswirkungen der Erkrankung
  • Soziale Beziehungen
  • Lebenspraktische Kompetenzen
  • Arbeit oder arbeitsähnliche Strukturen
  • Freizeit, Tagesgestaltung und Teilnahme am gesellschaftlichen Leben
Wie sieht das konkret in der Praxis aus?

Je nach festgelegtem Betreuungsbedarf finden in der Woche 2 bis 5 Kontakte statt, in der Regel in der eigenen Wohnung. Nach Bedarf können zum Beispiel Kontakte aber auch in Form von Begleitungen zu Arzt oder zu Ämtern bedeuten. So unterschiedlich die Bedürfnisse der Klienten sind, so sind auch die praktischen Aufträge.

Wie kann ich Ambulant Betreutes Wohnen erhalten?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie eine Mail. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen und können dann ein Erstgespräch vereinbaren. Dort können wir dann alle weiteren Schritte besprechen. 

Zuständig für das ambulant betreute Wohnen ist der überörtliche Sozialhilfeträger. Für Menschen mit regulärem Aufenthalt in der Oberpfalz ist dies der Bezirk Oberpfalz. Ein Antrag für das ambulant betreute Wohnen wird im Rahmen des Gesamtplanverfahrens erstellt und umfasst folgende Unterlagen: 

  • Antrag auf Gewährung von Hilfe
  • Sozialbericht
  • Ärztlicher Bericht
Muss ich mich an den Kosten beteiligen?

Die Frage der Kostenbeteiligung wird im Rahmen der Antragstellung geklärt. Bei einem gewissen Vermögen oder einem hohen Einkommen fordert der Sozialhilfeträger eine Beteiligung an den Kosten ein.